Ablauf zur Einrichtung

Einrichtung und Verwaltung einer Versorgungszusage

1

Beim Erstantrag für ein Trägerunternehmen (TU) ist der Aufnahmeantrag der GUK e.V. mit einzureichen.

2

Die Erklärung des TU zu den Leistungsanwärtern (LA) wird mit dem Formular „Erklärung des TU“ eingereicht. Bei mehreren Arbeitnehmern genügt ein Formular zzgl. Listenübersicht der LA.

3

Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung eingerichtet – die GUK e.V. stellt hierfür eine Mustervereinbarung bereit.

4

Die GUK e.V. ist grundsätzlich Versicherungsnehmer innerhalb der Rückdeckungsversicherungen (RDV). Der künftige Leistungsanwärter ist stets die versicherte Person.

5

Jeder RDV-Antrag für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer benötigt eine Verpfändungserklärung (Schriftformerfordernis), die zusätzlich als Gesellschafterbeschluss im TU vorliegen muss.

6

Als Gewinnverwendung in der RDV sind Bonusrente und Beitragsverrechnung (sofortiger Abzug bei Zusatzversicherungen) zulässig. Im Rentenbezug wird die Gewinnverwendung dynamisch beantragt, idealerweise mit einer garantierten 1%igen Anpassung der Versorgungsleistungen.

7

Die vollständigen Antragsunterlagen werden an die GUK e.V. gesendet. Diese leitet sie nach Unterzeichnung an die Versicherungsgesellschaft weiter.

8

Die GUK e.V. erstellt den Leistungsplan mit den Inhalten des Antrags zum Rückdeckungsversicherungsvertrag. Die Versicherungsgesellschaft stellt den Versicherungsschein aus und sendet ihn an die GUK e.V.