Beim Erstantrag für ein Trägerunternehmen (TU) ist der Aufnahmeantrag der GUK e.V. mit einzureichen.
Die Erklärung des TU zu den Leistungsanwärtern (LA) wird mit dem Formular „Erklärung des TU“ eingereicht. Bei mehreren Arbeitnehmern genügt ein Formular zzgl. Listenübersicht der LA.
Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung eingerichtet – die GUK e.V. stellt hierfür eine Mustervereinbarung bereit.
Die GUK e.V. ist grundsätzlich Versicherungsnehmer innerhalb der Rückdeckungsversicherungen (RDV). Der künftige Leistungsanwärter ist stets die versicherte Person.
Jeder RDV-Antrag für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer benötigt eine Verpfändungserklärung (Schriftformerfordernis), die zusätzlich als Gesellschafterbeschluss im TU vorliegen muss.
Als Gewinnverwendung in der RDV sind Bonusrente und Beitragsverrechnung (sofortiger Abzug bei Zusatzversicherungen) zulässig. Im Rentenbezug wird die Gewinnverwendung dynamisch beantragt, idealerweise mit einer garantierten 1%igen Anpassung der Versorgungsleistungen.
Die vollständigen Antragsunterlagen werden an die GUK e.V. gesendet. Diese leitet sie nach Unterzeichnung an die Versicherungsgesellschaft weiter.
Die GUK e.V. erstellt den Leistungsplan mit den Inhalten des Antrags zum Rückdeckungsversicherungsvertrag. Die Versicherungsgesellschaft stellt den Versicherungsschein aus und sendet ihn an die GUK e.V.